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Malerische barocke Stele in eigenartiger Form mit drei Austrittsöffnungen, davor Sandsteintrog und mehrere wiederverwandte Steine, einer hat die Inschrift "Hl M 1730". Die Fassung der Quelle ist Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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