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Barocke Hofreite mit breit proportioniertem, spätbarocken Wohnhaus. Entstanden um 1800. Interessante Hausteinscheune, ganz in Sandstein mit Stichbogengewänden der Scheuneneinfahrt und sehr gut gehauener Keilsteineinfassung, auch in den kleinen Mannpforten; entstanden in der Mitte des 19. Jhs. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung, die Scheune wegen ihrer wissenschaftlichen Bedeutung als landwirtschaftlicher Reformbau aus der Mitte des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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