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Eckbau, an der Einmündung der Rathausgasse gelegen. Früher völlig verputzt, heute gut erhaltenes Fachwerk um 1800 sichtbar. An der Traufseite dreistufige Freitreppe mit abgerundeten Ecken, schöne Biedermeiertür um 1830 mit ursprünglichen Beschlägen. Dazugehöriges Stall- und Scheunengebäude mit Hausteinmauer entlang der Rathausgasse nicht erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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