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L-förmige Hofreite, etwas von der Straße zurückgesetzt, in unmittelbarer Sichtbeziehung zur Kirche. Das Wohnhaus starr, dreiachsig aufgefaßt mit breiten Wilde Mann-Formen, schönen Kopfbändern und Halsstreben. Durchlaufend verbretterter Balkenbereich. Die Kopfbänder herzförmig. Dazugehörig L-förmig die Scheune. Der Bau befindet sich unmittelbar im Sichtbereich der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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