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Frühes Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite, durch umstehende Neubauten verunklärt. Das Wohnhaus zurückgesetzt von der Straße, traufständig, in frühen Fachwerkformen des 17. Jhs. mit urwüchsig krummen Streben und starker Profilierung in der Schwelle. Wohl noch Mitte des 17. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |