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U-förmige, große Hofanlage an der städtebaulich sehr wichtigen Kreuzung von Eubertsweg/Glauburgstraße/Bahnhofstraße. Entstanden um 1800, in breiten Proportionen mit dominierenden Sandsteinsockeln an Wohnhaus, Scheune und Stallgebäuden. Gute funktionale Formen. Die Scheune im Erdgeschoß mit Rundbogenöffnung in Haustein, Obergeschoß in Fachwerk, in jüngster Zeit zu Wohnzwecken umgebaut. Das Wohnhaus in einfachem, konstruktiven Fachwerk mit minimalen Geschoßübersetzungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |