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Doppelwohnhaus, Teil einer L-förmigen Hofreite; Doppelscheune im hinteren Hofbereich. Das Wohnhaus ursprünglich für eine Familie erbaut mit zweiläufiger Freitreppe, dort Inschriftstein "HSL 1813". Über dem Eingang mit umlaufendem, doppelten Karnies ebenfalls Inschrift. Alte Treppenüberdachung. Wichtige Funktion im Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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