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Zweiter Bau der Reihe von wechselweise giebel- und traufständigen barocken Fachwerkwohnhäusern bzw. Hofreiten. Das Haus mit zweiläufiger Freitreppe über Hausteinsockel. Total verputzt bis auf Eckständer und Schwellen, dort gutes barockes Fachwerk aus der Zeit um 1750. Die alte Fensterteilung erhalten, deshalb wohl auch das unter Putz liegende Zierfachwerk gut erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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