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L-förmige Hofreite in ungewöhnlicher Form. Quergelagertes Wohnhaus an der Straßengabelung, dazu T-förmig die Scheune. Starker Geschoßüberstand, Fachwerk spätes 16. Jh. mit barocken Ergänzungen. Beachtenswerter hoher Sockel mit Strebepfeilern. Historistische Hofeinfassung mit neogotischen Sandsteinpfeilern. Im Sockel noch spätbarocker Felsenkeller mit Segmentbogensturz. Scheune 17. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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