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Traufständiger Bau, ganz verputzt, jedoch mit ursprünglicher Fensterteilung und Geschoßüberständen. Guter Bau des 17./18. Jhs. zu erwarten mit reicher Fachwerkzier. Ergibt an dieser Stelle der Gesamtanlage einen starken Akzent, da die Umgebung städtebaulich gestört ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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