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Längsausgerichtete Hofreite mit Wohnhaus und anschließender Scheune, von der Straße etwas zurückgesetzt. Ungewöhnliche Hofform. Das Wohnhaus noch in weitgehend originalem Zustand mit verputztem Zierfachwerk mit Geschoßüberstand, wohl 17. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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