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Zweigeschossiger kleiner Fachwerkbau, Arbeiterwohnhaus eines Steinbrechers mit Anbau. Im UG verändert, im OG fast unverändert mit extrem weitmaschiger und gleichmäßiger Pfostenreihung. An den Eckpfosten kurze Fußstreben. Sehr gut erhaltenes konstruktiv interessantes Fachwerk des 17. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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