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Im Bereich Nidderstraße, Schulstraße, Jahnstraße weist das Dorf noch ungestörte Straßenzüge auf, bestanden mit typischen Wetterauer Hakenhöfen des 18. Jhs. Der Charakter des vom barocken Holzbau bestimmten Dorfbildes ist als Ensemble zu erhalten.
Zugehörig der Friedhof um die erhöht gelegene, ortsbildprägende evangelische Kirche.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |