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Innerhalb der Nidderstraße ein gut erhaltenes Wohnhaus einer Hofreite. Freistehender, dreizoniger Fachwerkbau mit Satteldach, Giebelstellung zur Straße. Verputztes Fachwerk, geringfügige Vorkragung. Gute Proportionen, wenig neue Fenstereinbrüche; weitgehend ungestörtes Zierfachwerk des frühen 18. Jhs. zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |