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Dreizoniger, zweigeschossiger Fachwerkbau mit Satteldach. Giebelstellung zur Straße hin. Wohnhaus einer U-förmigen Hofreite, ungestörtes gutes Schmuckfachwerk aus dem 18. Jh. nach Sanierung freigelegt. Zweiläufige Freitreppe und Sandsteinsockel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |