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Zweigeschossiger Fachwerkbau auf L-förmigem Grundriß mit abgeknicktem Satteldach. Der Flügel zur Straße hin freigelegt, zur Hofseite hin verschindelt. 18. Jh. Schlichtes, konstruktives Fachwerk, ungewöhnliche Hausform.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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