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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus einer L-förmigen Hofreite, dreizonig, aus dem frühen 18. Jh. Das Fachwerk im Erdgeschoß und an den Traufseiten teilweise erneuert. Schöne Mann-Formen mit Gegenstreben. In der Abwicklung der Stockheimer Straße ein herausragendes Element. Es schließt den Straßenraum der T-förmig auf die Stockheimer Straße stoßenden Nidderstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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