Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Freistehendes Hakengehöft; das Wohnhaus intakt erhalten aus dem späten 17. Jh. Im Erdgeschoß das Fachwerk teilweise im 19. Jh. erneuert. Die Traufseite noch ursprünglich mit dem alten Verband, dreizonig mit breiten Wilde Mann-Formen und im mittleren Bereich des Wilden Mannes säulenartige Ausarbeitung mit Basis, Rundstab und Kapitell. Ähnliches Haus in Lißberg. Am Giebel Reste eines starken Zahnschnittfrieses. Die Scheune spätes 17. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |