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Unregelmäßige Hofreite in direkter Sichtbeziehung zur Kirche. Bedeutende, frühbarocke Scheune mit urwüchsigen, übermannshohen Eckstreben und Wildem Mann im Giebel. Der Hof bildet städtebaulich eine malerische Einheit mit der Kirche. Das Wohnhaus in spätbarocken Formen um 1790 mit reichem, geometrisierenden Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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