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Freistehender Hof mit auffälligem Giebel, der den Straßenraum bestimmt. Das Interessante an der Giebelseite des ansonsten an der Traufseite uninteressanten, im 19. Jh. erneuerten Hauses, sind die barocken Reste in den beiden Geschoßübersetzungen, den Eckständern, dem stehenden Dachstuhl und als Unikum eine Knagge im Giebeldreieck mit grimmig blickender, bärtiger Maske. Aufgrund dieser Details Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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