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Wohnhaus unmittelbar am Steilabhang zum Stau an der Mühle gelegen. Urwüchsige Konstruktion in Ständerbauweise mit eingezapften Schwellen, eingeschobenem Drempel. Ursprüngliches, barockes Karnies am Eingang erhalten. Das Haus ist ein ungestörter Typ eines Landarbeiterhauses, wohl in Verbindung mit der großen Mühlenanlage unterhalb. Kulturdenkmal wegen seiner sozialgeschichtlichen Bedeutung und wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als letzter Bau im Randbereich der historischen Ortslage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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