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L-förmige Hofreite mit Erdkeller in malerischer Lage an der Straße, die zur Kirche und zum Schloß hinaufführt. Prägt an dieser Stelle stark das Ortsbild. Einfacher, qualitätvoller Bau aus der Zeit um 1790 mit barockem Schalgesims. Das Fachwerk selbst einfach konstruktiv ohne Krümmungen. Die Giebelseite verschindelt. Die Scheune aus der gleichen Zeit über Sandsteinsockelgeschoß. Kulturdenkmal wegen seiner Bedeutung für das Ortsbild und seinem unversehrten Zustand mit einfachem Fachwerk des beginnenden Klassizismus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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