Am Berg 5
Ev. Pfarrkirche, Am Berg 5, Lapidarium an der Nordseite, Zustand Juli 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Ev. Pfarrkirche, Am Berg 5, Einfriedung, Zustand Juli 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Ev. Pfarrkirche, Am Berg 5, Zustand Juli 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Ev. Pfarrkirche, Am Berg 5, Zustand Juli 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Ev. Pfarrkirche, Am Berg 5, Einfriedung mit vermauertem Grabstein, Zustand Juli 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Gefallenendenkmal auf der Friedhofserweiterung, Zustand Juli 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Gedenkstein für Dr. Christian Heldmann beim Gefallenendenkmal auf der Friedhofserweiterung, Zustand Juli 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Wetteraukreis
Ortenberg
Selters
  • Am Berg 5
  • Am Berg
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 114, 116/1, 117, 118

Kirche mit Wehrkirchhof, im östlichen Bereich die mittelalterliche Mauer mit Spitzabdeckung und überdachte Pforte von 1701. Mittelalterlicher Saalbau mit Dreiseitschluss und wehrhaftem Westturm mit achteckigem Helm. Reste guter frühgotischer Wandmalereien im Chor, spätes 13. Jh. Umbau 1718-30, aus dieser Zeit einheitliche Ausstattung.

An der Nordwand der Kirche ein Lapidarium mit aufwendig gestalteten, teilweise gut erhaltenen Grabsteinen des 18. Jhs.

Auf der westlichen Erweiterung des Friedhofs Gefallenendenkmäler für Gefallenen und Vermissten des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Zudem ein Gedenkstein für Dr. Christian Heldmann (1808-1866), der 1848 an der ersten Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche teilnahm und als Arzt in Selters ansässig war.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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