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Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite. Die Hofsituation heute zerstört durch neuen Wohnhausanbau in gleicher Firstrichtung. Jedoch wirkt das alte barocke Fachwerkwohnhaus stark in den Straßenraum als wichtiger Akzent. Die Giebelseite holzverschindelt, doppelt profiliertes Schalgesims. Konstruktives Fachwerk aus der Zeit um 1800. Kulturdenkmal wegen seiner eminenten städtebaulichen Bedeutung innerhalb einer Gruppe kleiner Häuser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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