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Zweigeschossiges Einhaus in typisch Vogelsberger Ausprägung, Giebel verschindelt. Wohnhaus, Scheune und Stallgebäude Mitte 18. Jh. mit fein profilierter Schwelle in Wohn- und Scheunenteil. Im Scheunenteil regelmäßig angeordnete Streben mit Fußgegenstreben. Bemerkenswerter verzierter Scheunensturz. Wohnhaus, Scheune und der Riegel des kleinen Stallgebäudes sind Kulturdenkmal wegen ihrer wissenschaftlich-bautypologischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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