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Erbaut 1924/25 nach Plänen von Hambacher. Breitgelagerter Baukörper in neobarockem Fachwerk mit steilem Walmdach und zentralen großen Zwerchhäusern auf beiden Seiten. Zentraler Eingang mit dreiläufiger Freitreppe und historisierender Überdachung. Das Gebäude ist Ausdruck der erneuten Anstrengungen der Gemeinde in den zwanziger Jahren, als Kurort anerkannt zu werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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