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Ehemalige Hofreite, spätes 18. Jahrhundert. Die ehemalige Scheune über Bruchsteinsockel mit Hausteingewänden in jüngster Zeit zu Wohnzwecken umgebaut. Das Wohnhaus giebelständig zur Straße, im Obergeschoss leicht übersetzt. Die alte Fensterteilung läßt auf ungestörtes Fachwerk schließen. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen Gründen als Vertreter des Übergangs vom spätbarocken zum funktionalen Fachwerk des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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