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Dreizoniges, zweigeschossiges Wohnhaus einer Hofreite am Eingang des Ortes. Mit Krüppelwalmdach, Giebelstellung und beidseitig freistehend; mit kleinem Anbau. Einfaches, konstruktives Fachwerk, zur Giebelseite verplattet. Unter den Fenstern senkrechte Hölzer als Brüstungsfüllung. Breite Haustüröffnung mit profilierter Rahmung. Sehr gut erhaltenes Fachwerk des späten 18. Jhs. Dominierende Lage am Ortsteingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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