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Spitzwinkliges Grundstück an einer Straßenbiegung direkt gegenüber dem Oberdorf. Das Wohngebäude auffallend herausragend. Das Fachwerk anhand einiger Details - weit überstehende Schwelle und urwüchsig gekrümmte Streben - noch dem 16. Jh. zuzuordnen. Neben dem neuen Portal noch das alte Renaissanceportal. Dazu längsgerichtete Scheune mit massivem Stallteil im Untergeschoß. Alte Hofpflasterung z. T. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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