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Südöstlich der Hauptstraße hat sich im Grundriß das mittelalterliche Gefüge mit Parzellenzuschnitt und Verlauf der Gassen erhalten. Beidseitig der Hintergasse, die die innere Erschließungsgasse für die alte Befestigung darstellte, ist ein geschlossenes Bild nebeneinander liegender Hofreiten des 18. und frühen 19. Jhs. erhalten, die den Wohn- und Nutzbau der ehemaligen dörflichen Residenz repräsentieren. Jenseits der Hauptstraße dominiert das herrschaftliche Hofgut, das nach den damaligen neuesten Erkenntnissen der Landwirtschaft anstelle des Jagdschlosses in der 1. Hälfte des 19. Jhs. angelegt wurde. Die Großflächigkeit dieser Anlage in Bezug zu der Kleinteiligkeit der Strukturen des alten Ortes machen die historische Bedeutung der Gesamtanlage aus.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |