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Dreiseitig geschlossene Hofreite des 18. Jhs. Das Wohnhaus gut erhalten mit mächtigen Eckständern, weitem Geschoßüberstand. Balkenköpfe ganz verschalt. Auch im Rähm des Untergeschosses Profilierung. Stattliches Fachwerk aus der Mitte des 18. Jh. Das Haus ist von ortsbildlicher Bedeutung, weil es kurz vor dem Knick der Hintergasse eine städtebauliche Situation abschließt, darüber hinaus baukünstlerisch wertvoll.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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