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Regelmäßig zur Straßenachse ausgerichtetes giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jhs. Geschoßüberstand zwischen Erdgeschoß und 1. Obergeschoß im Giebel. Völlig verkleidet; Proportionen und Fenstergrößen lassen auf einen Zierfachwerkbau der Mitte des 18. Jhs. schließen. Gute historisierende Tür des 20. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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