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Ehemals langgestreckte Hakenhofreite auf kleinem, keilförmigen Grundstück mit Doppelwohnhaus. Nur das vordere Wohnhaus erhalten, den Straßenknick betonend. Gutes Fachwerk um 1675, im Erdgeschoss und Giebel z. T. im 19. Jh. erneuert. Wegen der handwerklichen Qualität und der Bedeutung als herausragender Bau am Knick der Gasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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