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Großes, aus der Reihe der Hofreiten in der Gasse versetztes Fachwerkwohnhaus mit zweiläufiger Freitreppe. In deren Mitte Kellereingang. Überhohe Geschosse mit starker Übersetzung. Konstruktives Fachwerk, am Rähm des Hochparterre stark profiliert; Ursprungsbau wohl noch des 17. Jhs., als Putzbau gedacht, da sonst keinerlei Zierformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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