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Freistehende, quergelagerte Anlage in klassizistisch-gotisierenden Formen, datiert 1875. Zweiläufige Freitreppe mit Tudorbogenportal, gekoppelte Fenster, darüber Lanzettfenster. Der Bau beherrscht die platzartige Erweiterung der Hauptstraße, eine eigenwillige historistische Lösung, wohl unter Stolbergischem Einfluß entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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