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Polygonale, geschlossene Hofanlage. Das Amtshaus selbst zweigeschossig mit hohem Satteldach in verputztem Fachwerk mit massiven Teilen. Proportionen und Dachneigung lassen eine Entstehungszeit in der zweiten Hälfte des 16. Jhs. vermuten. An der Rückseite bäuerlich derber Wappenstein, sog. Münzstein. Der Hof ist umstellt von landwirtlichen Nutzgebäuden und einer Wagnerei des 18. Jhs. Hier wurde bis 1604 das Schöffengericht abgehalten, es diente außerdem als Wohnhaus für den herrschaftlichen Schultheißen. 1604-22 als Stolberg'sche Münzstätte genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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