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Unregelmäßige, sog. Doppelhofreite. Wohnhaus zweigeschossig mit übersetzten Geschossen, dazu stumpf abgewinkelt die Scheune. Dem langgestreckten Wohnhaus sind zwei Scheunen des 18. Jhs. zugeordnet. Typologisch interessante Anlage, vom üblichen Schema der L-förmigen Hofreite abweichend. Am Wohnhaus relativ einfaches Fachwerk des späten 18. Jhs., verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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