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Abfolge von Hofreiten unregelmäßiger Bauform mit großen Höfen. Stattliche Fachwerkbauten des 18. und 19. Jhs., teilweise mit massiven Sockelgeschossen in Sandstein mit Eckquaderung oder ganz in Basaltstein mit Sandsteineckquadern. Diese Gesamtanlage bildet zusammen mit den Hofreiten an der Kapellenstraße und dem Bach mit der Steinbrücke den alten historischen Ortskern.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |