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Dreizoniges Fachwerkwohnhaus mit Anschluß im Obergeschoß an die zur L-förmigen Hofreite gehörende Scheune. Schlichtes Fachwerk, im vorderen Teil profiliertes Schalgesims. Profilierte Haustürrahmung, im Türstock Inschrift mit Jahreszahl 1824. Das Haus ist innerhalb dieses Straßenbildes besonders gut erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |