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Entlang der Kirchbergstraße als Hauptader und den von ihr abzweigenden Nebenstraßen ist ein geschlossener Komplex aufeinanderfolgender Hofreiten in Sichtfachwerk und verputztem Fachwerk des 17.-19. Jhs. in besonderer Dichte und Qualität erhalten. Neben dem Typ der Wetterauer Hakenhofreite mit giebelständigem Wohnhaus existieren auch Varianten des Hüttenberger Hofs, traufständig mit überbauter Tordurchfahrt. In beiden Gruppen sind einige besonders ausgeprägte und aufwendige Vertreter erhalten. Die Gesamtanlage verdichtet sich im Bereich des Kirchbergs, wo der das Dorf überragende Wehrkirchhof in Verbindung mit der einmaligen Felsenkelleranlage im Bereich der Stützmauern einen ortsgeschichtlich-architektonischen Schwerpunkt von besonderer Wirkung schafft. Deshalb ausgewiesen als Gesamtanlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |