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Große, städtebaulich eindrucksvolle Anlage mit separaten Zugängen in den Kirchberg hineingetrieben, teilweise in die Stützmauern integriert. Die Eingänge in der Regel mit Sandsteingewänden gefasst und mit Haus- bzw. Zunftzeichen und Monogrammen versehen. Die frühen Beispiele datieren in die 2. Hälfte des 16. Jhs.; Kontinuität durch das 17. und 18. bis zur Mitte des 19. Jhs. Typisches und eindrucksvolles Beispiel für die Art der Bevorratung in Oberhessen, besonders als hier noch der Weinbau blühte. Jeder Keller ist einem Hof zugeordnet, der oft an entfernter Stelle im Ort liegt.
Die Anlage besitzt als Sachgesamtheit hohen Quellenwert für die Kultur- und Wirtschaftsgeschichte der Wetterau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |