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Kleines Landarbeiterhaus, am Rande des alten Kerns, vielleicht Schäferwohnung. Etwas aus der Achse gedreht, eingeschossig mit Zwerchhaus. Alte zweiläufige Sandsteinfreitreppe, Sandsteinbruchsteinsockel. Unter der Verschindelung einfaches, konstruktives Fachwerk der Zeit um 1800. Seltenes Beispiel für diesen Haustyp der ländlichen Unterschichten des 18. Jhs. Kulturdenkmal wegen seiner sozialgeschichtlichen und wissenschaftlich-typengeschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |