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Variante des Hüttenberger Hoftyps; giebelständiges Wohnhaus und quergelagerte, überbaute Hofeinfahrt. Die Anlage ist verputzt, jedoch an Hand von Dachdeckung und Fensterteilung als spätbarocker Zierfachwerkbau zu qualifizieren. Der Bau hat eine wichtige Prospektfunktion am Beginn der Braugasse hin zur Anlage der Kirche mit den Felsenkellern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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