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Ungewöhnlicher Bau an der Krümmung der Heinrichspforte, die Enge der Parzelle in städtebaulich eindrucksvoller Weise mitbenutzend. Über zwei Geschosse gehender, auf dem Kellereingang aufsitzender Erker. Starkes urwüchsiges Fachwerk der Zeit um 1680 mit scharfer Kehlung in der Schwelle. An der Traufseite verputzt, durch Treppenanbau verunstaltet. Ursprünglich wohl Vogtei o. ä.Bedeutend als repräsentatives Fachwerkgebäude mit Auslucht (Erker).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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