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Spätbarocke Hakenhofreite mit steinernen Torpfosten, dort Inschrift „H M W A 1805". Das verplattete Wohnhaus durch modernen Windfang gestört, jedoch an einer Stelle gutes Fachwerk mit Geschoßübersetzungen, wahrscheinlich der Zeit um 1800, feststellbar. Das Wohnhaus wirkt in seiner Größe und seinen Proportionen als Stütze zwischen Rathaus und den beiden dazwischen liegenden einfacheren Bauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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