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Quergelagerter Barockhof, symmetrische Anlage mit Krüppelwalmdach. Relativ niedrige Geschosse mit starken Übersetzungen. Entstanden in der 1. Hälfte des 18.Jhs. Das verkleidete Gebäude ist durch Fenstereinbauten nur wenig gestört, gutes Schmuckfachwerk zu erwarten. Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung gegenüber dem Rathaus sowie aus künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |