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Außergewöhnliche, zweigeschossige Hofanlage des Hüttenberger Typs in der prominenter Lage gegenüber der Gesamtanlage des Kirchberges; in allen Details ursprünglich, um 1700. In dieser Qualität sehr selten; feines Zierfachwerk. Eines der besten Beispiele für diesen Hoftyp im Kreis; bedeutsame handwerkliche Ausführung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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