Kirchbergstraße 37
Kirchbergstraße 37
Kirchbergstraße 37
Kirchbergstraße 37, Mühle, Ansicht von Osten, Zustand Dezember 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Kirchbergstraße 37, Mühle, Ansicht von Westen, Zustand Dezember 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Kirchbergstraße 32, Ökonomiehof, Zustand Dezember 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Kirchbergstraße 32, Ökonomiehof, Zustand Dezember 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Kirchbergstraße 32, Ökonomiehof, Zustand Dezember 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Kirchbergstraße 37, Mühle, Portal, Zustand Dezember 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Kirchbergstraße 32, Ökonomiehof, Portal, Zustand Dezember 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Wetteraukreis
Ranstadt
Dauernheim
  • Kirchbergstraße 37
Mühle
Flur: 1
Flurstück: 304

Groß angelegter, repräsentativer Mühlenbau, der erstmals im 14. Jahrhundert erwähnt wurde. Erbleihmühle der hessischen Landgrafen. Im 19. Jahrhundert ging die Mühle in den Besitz des Müllers über. Die Mühle verfügte über drei Wasserräder, die eine Öl- und zwei Getreidemühlen antrieben. Der Mühlgraben wurde über drei Kilometer von Nidda hergeführt. Um 1880 Umstellung auf Turbinenantrieb. In den 1960er-Jahren Einstellung des Mühlenbetriebes. 

Fachwerkbau mit massivem Sockelgeschoss und Hausteinportal. Letzteres mit mehrfach profiliertem Gewände, umlaufendem Karnies, Stichbogen und Wappen der Müllerfamilie Beck im Ährenkranz; dort Bezeichnung "I H B 1754" und Mühlrad mit Zirkel. Das Obergeschoss mit feiner Fachwerkzier, um 1700.

Am Wirtschaftsgebäude barocker Konsolstein mit dem gleichen Wappen. Der alte Mühlbach heute verrohrt und nicht mehr sichtbar.

Direkt gegenüberliegend der zur Mühle gehörende Ökonomiehof, auch dort im Türsturz z. T. alte Wappensteine vermauert. Zur Straße Portal mit Stichbogensturz, durch Erhöhung der Straße im Boden steckend, bezeichnet "I C B 1743". An der Nachbarhofreite barockes Portal, ebenfalls "I C B 1743". Diese Portale sind als Sachteile Kulturdenkmale wegen ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung. Das Hauptgebäude ist Kulturdenkmal wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte und aus künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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