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Fachwerkhofreite mit späteren Veränderungen. Das Wohnhaus innerhalb der Fassadenabwicklung auffällig, da es als einziger Bau der näheren Umgebung noch die barocken Strukturen unverfälscht darbietet. Doppelhaus, jedoch wahrscheinlich später geteilt. Mit schönen Wilde-Mann-Formen, Fußgegenstreben und Kopfbändern um 1740. Scheune aus der gleichen Zeit im hinteren Hofbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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