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L-förmige Hofreite, etwas aus dem Straßenraum zurückgesetzt. Scheune unbedeutend, das Wohnhaus jedoch sehr feiner barocker Fachwerkbau mit starken auswärtsgebogenen Streben. Durchgehend verschalte Balkenlage, alter Weinstock. Bedeutende Ornamentierung der Eckständer; sehr schöne, verwitterte Ornamente pflanzlicher Art mit Muscheln und Kandelabern. Entstanden in der Zeit um 1680.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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